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Welche Hörgeräte zahlt die Krankenkasse?

05. April 2021

Sie möchten wissen, welche Hörgeräte Ihre Krankenkasse zahlt und welche nicht? In unserem Ratgeber-Artikel finden Sie die Antwort. Schauen Sie mal rein!

Kostenübernahme beim Hörgerät

„Welche Hörgeräte zahlt die Krankenkasse?“ Mit dieser Frage werden wir häufig konfrontiert. Die Antwort ist simpel – und auch wiederum nicht. Eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland übernimmt nämlich immer nur einen festen Betrag. Dieser liegt aktuell bei maximal 784,94 EUR und basiert auf einem Beschluss des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Wichtig: Krankenkassen sind nicht verpflichtet, den Maximalbetrag auszuzahlen.

Welche Voraussetzung muss ich erfüllen?

Die gesetzliche Zuzahlung durch die Krankenkasse erfolgt immer dann, wenn Hörgeräte für den Patienten medizinisch notwendig sind. Eine entsprechende ärztliche Verordnung, auch Hörgerätverordnung genannt, erhalten Sie bei einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt), wenn dieser bei Ihnen eine Hörminderung bescheinigt.

Ob ein Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegt, können Sie auch bei uns ermitteln. Ein kostenloser Hörtest bietet hier in nur 15 Minuten Klarheit.

Welche Hörgeräte kriege ich zum Nulltarif?

Sie erhalten alle Hörgeräte zum Nulltarif, die in den Preisbereich bis 784,94 EUR fallen, wenn Ihre Krankenkasse den Maximalbetrag ausschüttet. Hier fällt auch noch eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro an, so dass der Begriff Nulltarif im eigentlichen Sinne nicht ganz korrekt ist.

Was ist, wenn das von mir ausgewählte Hörsystem über dem Festbetrag liegt?

Sie möchten eine Hörhilfe, die teurer ist als 784,94 EUR? Auch diese Möglichkeit haben Sie natürlich. In diesem Fall zahlt Ihnen die Kasse unabhängig vom Gesamtbetrag den in Ihrem Vertrag befindlichen Maximalbetrag dazu.

Die Differenz zum Gesamtpreis übernehmen Sie in diesem Fall selbst durch eigene Zuzahlung. Es gibt viele sehr gute Hörgeräte, die in den genannten Preisbereich fallen. Wenn es ein bisschen mehr Komfort und Hörqualität sein darf, werden die Kosten höher ausfallen.

Was ist, wenn ich zwei Hörgeräte benötige?

Wer nicht nur an einem Ohr, sondern an beiden Ohren unter einer Hörminderung oder Schwerhörigkeit leidet, der hat natürlich auch Anspruch auf zwei Hörgeräte. Hier erhöht sich der Festbetrag, der von der Krankenkasse übernommen wird. Sie haben entsprechend Anspruch auf einen höheren Zuschuss. Die meisten Versicherungen zahlen für das erste Hörsystem 685,00 EUR und für das zweite 532,00 EUR.

Welche Optionen habe ich bei der Hörgeräte-Auswahl?

Im Rahmen unserer Beratung zeigen wir Ihnen gerne, welche Möglichkeiten und Optionen Sie haben. Mit dem eigens entwickelten Hörgeräte-Vergleich, dem WILMS-Auswahl-Helfer, bringen wir Sie schnell und sicher zum richtigen Hörgerät.

Wir beraten Sie markenunabhängig und ausführlich zu folgenden Hörgerättypen:

Was ist, wenn ich eine Reparatur durchführen muss?

Neben der der Frage „Welche Hörgeräte zahlt die Kasse?“ interessiert auch viele Kunden, wer bei einer notwendigen Reparatur für die Kosten aufkommt. Auch hier ist die Antwort einfach: In der Regel Ihre Krankenkasse. Das gilt selbst dann, wenn Sie das Hörgerät komplett ohne Zuzahlung der Krankenkasse erworben haben.

Wie oft zahlt die Krankenkasse ein neues Hörgerät?

Wurde die medizinische Notwendigkeit festgestellt, zahlt Ihnen die Krankenkasse alle sechs Jahre eine neue Hörhilfe bzw. den aktuell geltenden Festbetrag. Auch hier wird wieder die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Hörgerät fällig.

Sie benötigen weitere Informationen zum Thema Hörgeräte oder möchten sich für einen Hörtest anmelden? Die Teams in unseren Fachgeschäften in Köln-Lindenthal, Köln-Brück, Bonn-Kessenich und Bergisch Gladbach freuen sich auf Ihren Kontakt!