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Welcher Arzt verordnet Hörgeräte?

27. Juli 2021

Sie haben den Eindruck, schlechter zu hören als früher und fragen sich, welcher Arzt Hörgeräte verordnet? Im folgenden Ratgeber-Artikel finden Sie alle Informationen zu diesem Thema.

Welcher Arzt verordnet Hörgeräte?

Wenn Sie ein Hörgerät brauchen, empfehlen wir in jedem Fall den Besuch bei einem Hals-Nasen-Ohrenarzt (HNO) aufzusuchen. Der HNO kann einen möglichen Hörverlust feststellen, mithilfe einiger Tests und Untersuchungen die medizinischen Ursachen einer Schwerhörigkeit ermitteln oder organische Ursachen ausschließen. Und: Nur beim HNO gibt es ein Rezept für ein Hörgerät.

Hörtest auch beim Hörakustiker – Rezept nur beim HNO

Sie müssen noch auf den Arzttermin warten, wollen aber schnell Gewissheit haben, ob Sie schlechter hören? Ein unverbindlicher, kostenloser Hörtest beim Hörakustiker ist die Lösung! Der Hörtest gibt Ihnen sofort Aufschluss, ob eine Hörminderung vorliegt und ein Hörgerät benötigt wird. Die finale Verordnung eines Hörgeräts kann am Ende jedoch nur der Hals-Nasen-Ohrenarzt vornehmen.

Kassen übernehmen einen Festanteil am Hörgerät

Bestätigt der Hals-Nasen-Ohrenarzt die medizinische Notwendigkeit für ein Hörgerät, sind die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet, einen festen Anteil der Kosten zu übernehmen (aktuell maximal 784,94 EUR pro Hörgerät). Wenn Sie privat versichert sind, benötigen Sie offiziell keine ärztliche Verordnung für ein Hörgerät. Wir empfehlen dennoch einen Arztbesuch, um die medizinzischen Ursachen einer Hörschwäche abzuklären.

Mit dem Rezept zum Hörakustiker

Mit der Verordnung des HNO gehen Sie dann zu einem Hörakustiker, der Sie bei der Suche nach einem für Ihre Bedürfnisse geeigneten Hörgerät berät (siehe Hörgeräte-Vergleich). Je nach Art der Hörschwäche gibt es verschiedene Hörgeräte, die sich in Funktionsumfang, Bauweise und Stromversorgung (siehe Hörgeräte mit Akku) unterscheiden. Unsere erfahrenen Hörakustikerinnen und Hörakustiker stehen Ihnen jederzeit gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Für die Folgebehandlungen ist ein Arztbesuch keine Voraussetzung

Wer einmal ein Hörgerät verordnet bekommen hat, muss für eine Folgeversorgung nicht zwingend zum Arzt gehen. In diesem Fall kann der Hörakustiker die Versorgung auch ohne Rezept mit der Krankenkasse verrechnen. Wenn sich jedoch etwas Wesentliches an ihrem Hörvermögen verändert, raten wir trotzdem zu einem Besuch beim Hals-Nasen-Ohrenarzt, auch wenn keine Verordnung notwendig ist.

In welchen Fällen muss der Arzt ein Hörgerät verordnen?

In den folgenden Fällen müssen Sie für die Verrechnung mit der Krankenkasse in jedem Fall ein ärztliches Rezept haben:

  • Wenn Sie erstmals ein Hörgerät brauchen
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
  • Beim ersten Auftreten eines Tinnitus

Mögliche Schwerhörigkeit am besten frühzeitig abklären

Wenn Sie nicht mehr so gut zu hören, warten Sie am besten nicht zu lange mit einem Hörtest oder Besuch beim HNO. Studien zeigen, dass das Gehirn verlernen kann, bestimmte Frequenzen zu hören, wenn ein Hörverlust zu lange unentdeckt bleibt. Auch Demenz kann durch schlechtes Hören begünstigt werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, auch aus präventiven Gründen, Ihr Gehör regelmäßig testen zu lassen.

Sie möchten sich beraten lassen oder einen Termin für einen kostenlosen Hörtest in Köln, Bonn oder Bergisch Gladbach vereinbaren? Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!