Hörgeräte ohne Zuzahlung
- die Lösung zum Nulltarif
Hörgeräte ohne Zuzahlung
- die Lösung zum Nulltarif
Hörgeräte ohne Zuzahlung
Es gibt Hörgeräte ohne Zuzahlung und Hörgeräte, bei denen man einen eigenen Kostenbeitrag leisten muss.
Wenn Ihnen Ihr Hals-Nasen-Ohrenarzt ein Hörgerät nach Muster 15 (Verordnung einer Hörhilfe) verschreibt, steht Ihnen damit automatisch ein kostenfreies Hörgerät zu.
Bei uns erhalten Sie in diesem Fall zwei Hörgeräte mit allen wichtigen Basis-Funktionen für 0 €. Sie zahlen nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät. Die übrigen Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.
Die Alternative zu Hörgeräten ohne Zuzahlung sind leistungsstärkere, komfortablere Hörsysteme, bei denen Sie dann selbst einen Teil des Gesamtpreises tragen.
Welche Hersteller bieten Hörgeräte ohne Zuzahlung an?
Heute führt so mancher namhafte Hersteller auch Hörgeräte, die im Kostenbereich liegen, den die Krankenkasse komplett übernimmt.
In unseren vier Fachgeschäften in Köln (Lindenthal & Brück), Bonn und Bergisch Gladbach erhalten Sie immer die zuzahlungsfreien Hörgeräte, von deren Leistung wir am meisten überzeugt sind.
Aktuell setzen wir im Bereich der Nulltarif-Hörgeräte auf diese Premium-Hersteller:
- Phonak
- Starkey
- ReSound
- Signia
Was unterscheidet Nulltarif-Hörgeräte von anderen?
Zuzahlungsfreie Hörgeräte, auch oft Kassenhörgeräte genannt, erfüllen die Mindestanforderungen an ein Hörgerät. Sie decken also alle Funktionen ab, die man benötigt, um trotz einer Hörminderung gut zu hören.
Nulltarif-Hörgeräte sind entsprechend auch keine Billig-Hörgeräte, obwohl sie auf Zusatz-Funktionen verzichten, die die Hörsysteme der höheren Hörgeräte-Klassen bieten.
Weitere Informationen zu diesen Funktionen und den einzelnen Komfort- und Kosten-Klassen finden Sie auf Hörgeräte-Preise.
Gibt es auch In-Ohr-Hörgeräte ohne Zuzahlung?
Nein. Wer komplett auf eine eigene Zuzahlung verzichten möchte, hat aktuell keine In-Ohr-Hörgeräte (IdO) zur Auswahl.
Leistungsstarke IdO-Hörsysteme sind in unseren Fachgeschäften jedoch bereits ab einer eigenen Zuzahlung von 100 € erhältlich.
Ob sich ein In-Ohr-Hörgerät für Ihre Art der Hörminderung eignet und welche IdO-Varianten es gibt, zeigen Ihnen unsere Hör-Expertinnen und -Experten vor Ort gerne.
Zahlen alle Krankenkassen die Nulltarif-Hörgeräte?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die zuzahlungsfreien Hörgeräte allesamt.
Wer privat versichert ist, kann einen Tarif haben, in dem die Kosten für die Basis-Versorgung von der privaten Krankenkasse nicht übernommen werden.
Wenn Sie hierzu Beratung oder Unterstützung benötigen, bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen einfach mit. Unser Team hilft Ihnen gerne - auch bei der Antragstellung.
Welche Funktionen bieten Hörgeräte ohne Zuzahlung - und welche nicht?
Diese Funktionen bieten Kassenhörgeräte:
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Moderne digitale Technik & angemessener Komfort
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Unterdrückung von Rückkopplungen
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Mindestens vier Hör-Kanäle (z.B. für Gespräche in größeren Gruppen, TV oder Musikhören)
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Mindestens drei verschiedene Hörprogramme
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Sehr gutes Sprachverstehen beim Telefonieren
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Unterdrücken von Wind- und Umgebungsgeräuschen
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Guter Schutz gegen Eindringen von Staub ober Feuchtigkeit
Diese Funktionen bieten Kassenhörgeräte nicht:
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Smartphone-Vernetzung per App (Bluetooth)
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Hörgerät-Aufladung mit Akku-Technik statt Batterien
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Automatische Fokussierung auf Gesprächspartner in komplexen Hörsituationen (z.B. Restaurant)
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Automatik-Anpassung (Das Hörgerät erkennt die Situation automatisch)
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Impuls-Unterdrückung (z.B. das Klirren von Gläsern)
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HD Hearing (Premium-Hörkomfort)
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3D-Orientierung
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Funkanbindung an TV/Telefone
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Spezielle Programme für Musikliebhaber
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bei der Auswahl eines Kassenhörgeräts sollten Sie dringend darauf achten, dass das ausgewählte Gerät all Ihre Anforderungen erfüllt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihnen eine der genannten Komfort-Funktionen nicht doch wichtig ist, äußern Sie Ihre Gedanken bitte. Sie können dann auch ein Gerät einer höheren Komfort-Klasse kostenlos testen.
Der größte Vorteil der zuzahlungsfreien Hörsysteme ist neben den Anschaffungskosten, dass auch Reparaturen in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.
Alle sechs Jahre haben Versicherte Anspruch auf ein neues Hörgerät. Voraussetzung dafür ist natürlich eine entsprechende Verordnung (Muster 15) des Hals-Nasen-Ohren-Arztes.
Nein. Der Basis-Komfort der Hörgeräte ohne Zuzahlung ist schon sehr gut. Es gibt jedoch nicht umsonst zahlreiche Komfort-Funktionen, die die Geräte der höheren Preisklassen bieten. Wer etwas mehr Hör-Komfort genießen möchte, wird entsprechend eher in einer höheren Komfort-Klasse heimisch werden.
Ja. Wer sich nicht sicher ist, ob er mit den Basis-Funktionen der zuzahlungsfreien Hörgeräte ausreichend versorgt ist, kann bei uns jederzeit Hörsysteme der höheren Komfort-Klassen im Alltag testen - und zwar kostenfrei. Sprechen Sie unsere Hörberater/innen hierzu einfach an beim Beratungsgespräch.