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Was zahlt die Beihilfe für Hörgeräte?

26. Juni 2023

Was zahlt die Beihilfe bei einem Hörgeräte-Kauf? In diesem Artikel haben wir alle Informationen zusammengestellt. Erfahren Sie, was die Beihilfe für Hörgeräte zahlt und was es dabei zu beachten gilt. Für beihilfeberechtigte Personen ab dem 15. Lebensjahr beträgt der beihilfefähige Betrag zunächst einmal grundsätzlich 1.500 Euro je Ohr. Dieser Satz gilt laut Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) seit März 2023. Die Beihilfe ergänzt also den Satz der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Gemäß der BBhV sind Aufwendungen für Hörgeräte grundsätzlich beihilfefähig und Sie müssen vor der Anschaffung eines Hörgeräts nicht die Zustimmung Ihrer Beihilfestelle einholen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist aber selbstverständlich die Verordnung der Hörhilfen durch einen Arzt.

Was zahlt die Beihilfe außerdem?

In besonderes Fällen kann der Höchstbetrag von 1.500 Euro pro Hörgerät auch überschritten werden. Das gilt allerdings nur bei gravierendem Hörverlust, beispielsweise bei einer beidseitigen an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, oder anderweitig besonders aufwendig zu korrigierendem Hörverlust.

Über den Höchstsatz übernimmt die Beihilfe allerdings auch weitere Leistungen. Darunter fällt beispielsweise eine medizinisch notwendige Fernbedienung für Hörgeräte. Auch Reparaturen oder der Austausch des Ohrpassstückes (Otoplastik) können beihilfefähig sein, dazu sind meist keine ärztlichen Verordnungen erforderlich.

Wann ist eine Neuverordnung beihilfefähig?

Grundsätzlich sind Neuverordnungen von Hörgeräten alle fünf Jahre beihilfefähig. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn medizinische oder technische Gründe eine vorzeitige Neuverordnung zwingend erforderlich machen, können die Kosten auch vorzeitig übernommen werden.

Welche Hörgerätearten sind beihilfefähig?

Die Beihilfeleistungen werden für alle gängigen Hörsysteme gezahlt. Sie können sich für Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (HdO-Geräte), In-Ohr-Hörgeräte (IdO-Geräte), für CROS- oder BICROS-Hörgeräte inklusive der zugehörigen Otoplastiken entscheiden. Auch Hörgeräte mit Akku sind beihilfefähig.

Was muss selbst gezahlt werden?

Die Leistungen der Beihilfe sind umfangreich und gehen deutlich über die Sätze der gesetzlichen Versicherung hinaus.

Einige Kosten müssen aber auch Beihilfeberechtigte selbst tragen: Das sind Kosten für Hörgeräte-Batterien und Akkus (für Personen die älter sind als 18 Jahre). Auch Aufwendungen für Hilfsmittel wie Pflege- und Reinigungsmittel, Etuis, Ladegeräte für Akkus und Batterien, Fernsehkopfhörer oder externe Mikrofone müssen selbst bezahlt werden. Hörgeräteversicherungen oder Hörgeräte-Abonnements werden ebenfalls nicht von der Beihilfe übernommen.

Wer hilft bei der Beantragung und Abrechnung?

Bei WILMS Hörsysteme beraten wir Sie gerne zum Thema Beihilfe und unterstützen Sie selbstverständlich bei der Beantragung und Abrechnung Ihrer Beihilfeleistungen.

Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren einen Termin in einem unserer Fachgeschäfte in Köln-Lindenthal, Köln-Brück, in Bergisch Gladbach oder Bonn-Kessenich.

Beihilfeberechtigt sind Beamte im aktiven Dienst und im Ruhestand, Hinterbliebene aus eingetragenen Lebenspartnerschaften und Waisen (§ 1 Absatz 1 BVO NRW).