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Wer zahlt eine Hörgeräte-Reparatur?

25. April 2023

Eine Hörgeräte-Reparatur kann schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Deshalb stellt sich vielen die Frage: Wer zahlt eigentlich eine Hörgeräte-Reparatur?

Im folgenden Artikel klären wir diese Frage und beleuchten dabei die Rolle der Krankenversicherungen, die Auswirkungen von selbstverschuldeten Defekten und wie man eine kostenintensive Hörgeräte-Reparatur vermeiden kann.

Welche Reparaturen übernimmt die Krankenversicherung?

Grundsätzlich gilt: Im Falle einer Hörgeräte-Reparatur übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel einen Großteil der Kosten.

Voraussetzung ist, dass das Hörgerät von einem HNO-Arzt verordnet wurde und die Reparatur medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich übernimmt die GKV auch die Kosten für einen Ersatz des defekten Hörgeräts, sofern es nicht mehr reparabel ist.

Auch bei privaten Krankenversicherungen werden die Reparaturkosten in der Regel übernommen. Ob Sie etwas zuzahlen müssen, hängt dabei von Ihrem Tarif ab.

Was versteht man unter einer Wartungspauschale?

Kleinere Reparaturen sind über die Wartungspauschale der Krankenversicherung abgedeckt, die etwa 140 € beträgt.

Bei zuzahlungsfreien Hörgeräten sind alle notwendigen Reparaturen mit der Pauschale der Versicherung abgedeckt. Haben Sie sich für ein zuzahlungspflichtiges Hörgerät der Premiumklasse entschieden, ist es möglich, dass sie zusätzliche Reparaturkosten aufgrund der höherwertigen Bauteile selbst übernehmen müssen.

 


Die häufigsten Defekte bei Hörgeräten und wie Sie sich selbst helfen können:

Wenn Hörgeräte nicht richtig funktionieren, drückt sich das meist so aus:

  • das Hörgerät gibt gar keinen Ton von sich
  • das Hörgerät ist viel zu leise
  • der Klang des Hörgeräts ist verzerrt
  • das Hörgerät erzeugt Rückkopplungen oder pfeift

Das können Sie selbst überprüfen, bevor sie sich an Ihren Hörakustiker wenden:

  • Schauen Sie, ob Ihr Gerät eingeschaltet ist
  • Testen Sie, ob der Lautstärkeregler versehentlich verstellt wurde
  • Prüfen Sie, ob Akku oder Batterie leer sind, und ob die Batterie richtig eingesetzt ist. (Je nach Hersteller halten die Batterien sehr unterschiedlich lang.)
  • Wenn Sie ein HdO-Hörgerät tragen, prüfen sie ob der Hörschlauch intakt ist

 

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht?

Mangelhafte Bauteile

Starten wir mit den Reparaturkosten, die die Krankenversicherung nicht übernimmt, die Sie aber trotzdem nichts kosten: Defekte, die von mangelhaften Bauteilen verursacht werden, treten in der Regel innerhalb der Garantiezeit auf und werden entsprechend vom Hersteller übernommen.

Wenden Sie sich mit einem solchen Defekt kurzfristig an Ihren Hörakustiker, vor gegen Ende der Garantiezeit.

Bagatellschäden

Neben diesen bauteilbedingten Reparaturen gibt es auch Bagatellschäden, wie beispielsweise einen defekten Hörschlauch oder Verunreinigungen, die Funktionsstörungen bei Ihrem Hörgerät verursachen können.

Auch diese Kosten müssen Sie in der Regel nicht übernehmen. Solche Bagatellreparaturen übernimmt ein guter Hörakustiker in der Regel im Rahmen der Gewährleistung als Gratisservice.

Wer übernimmt die Kosten von selbstverursachten Schäden?

Wurde der Defekt am Hörgerät selbst verschuldet, kann dies Auswirkungen auf die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung haben.

Bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz kann es sein, dass die Krankenversicherung oder Privatversicherung die Kosten nicht übernimmt.

Eine grobe Fahrlässigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn das Hörgerät unsachgemäß behandelt wurde, zum Beispiel wenn durch selbst durchgeführte Reparaturen oder das falsche Einsetzen von Batterien beschädigt wurde.

Als fahrlässig gilt außerdem, wenn die Hörgeräte bei Aktivitäten getragen werden, für die sie nicht vorgesehen sind, wie etwa einen Sauna- oder Schwimmbadbesuch.

Selbstverursachte Schäden können auch durch Unfälle passieren, zum Beispiel durch Herausfallen, Drauftreten oder durch Haustiere.

Ein Vorsatz liegt nur dann vor, wenn der Versicherte das Hörgerät bewusst beschädigt hat. Einen vorsätzlich verursachten Schaden muss der Verursacher in aller Regel selbst tragen.

Wie kann man sich gegen hohe Reparatur- oder Ersatzkosten absichern?

Bei hohen, versehentlich selbstverursachten Schäden oder bei Verlust der Hörgeräte greift eine Hörgeräteversicherung.

Das kann eine gute Lösung sein, besonders wenn Sie sich für ein besonders hochwertiges, leistungsfähiges Hörgerätemodell entschieden haben.

Für eine vergleichsweise geringe jährliche Gebühr, können Sie sich rundum gegen Schäden und Verlust absichern lassen. Lassen Sie sich hierzu am besten von Ihrem Hörakustiker beraten.

Wie kann ich Schäden durch Feuchtigkeit oder Verschleiß vermeiden?

Hörgeräte sind heute sehr verlässlich und ziemlich robust. Was ihnen allerdings immer noch zusetzt ist Feuchtigkeit. Sie kann zu vorzeitiger Alterung und Defekten führen.

Um Schäden durch Feuchtigkeit zu minimieren, lagern Sie ihre Hörgeräte am besten in einer Trocknungsbox und lassen Sie sie durch Ihren Hörakustiker regelmäßig professionell reinigen und warten.

Halten Sie die Wartungszyklen grundsätzlich ein. Im Zuge dessen kann das Gerät auch an Ihre aktuelle Hörleistung angepasst werden.

Durch Verschleiß entstehen vor allem Schäden am Hörschlauch, am Mikrofon, am Hörer oder an der Otoplastik, dem Ohrpasstück.

Reparieren lassen oder Neuanschaffung?

Bevor Sie bei einem Defekt die Reparatur Ihrer Hörgeräte beauftragen, fordern Sie einen Kostenvoranschlag an.

Gerade wenn die Reparaturkosten hoch und Ihr Hörgerät schon mehrere Jahre alt ist, lohnt es sich eventuell, über eine Neuanschaffung statt einer Reparatur nachzudenken.

Dabei sollten Sie nicht nur den Zeitwert Ihres Geräts, sondern auch technische Verbesserungen bei neueren Geräten bedenken.

Lassen Sie sich am besten von Ihrem Hörakustiker beraten, welches die für Sie ökonomisch sinnvollste und nachhaltigste Lösung ist.

Hier finden Sie aktuelle Hörgeräte-Preise und -Komfortklassen.

Was tun, während mein Hörgerät repariert wird?

Ist eine Reparatur notwendig, fragen Sie Ihren Hörakustiker, ob er Ihnen während der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung stellt.

Bei einem guten Hörakustiker ist ein solches Leihgerät meist kostenlos.

Fazit zur Frage "Wer zahlt eine Hörgeräte-Reparatur?"

Eine Hörgeräte-Reparatur kann eine teure Angelegenheit sein, aber in den meisten Fällen werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen. Gehen Sie sorgsam mit Ihren Hörgeräte um und halten Sie Wartungszyklen ein, damit Sie das Risiko von Schäden durch Feuchtigkeit, Verschmutzung und Verschleiß minimieren. Denken Sie eventuell über eine Hörgeräteversicherung nach - oder über ein neues Hörgerät als Alternative zur Reparatur.

Sie haben weitere Fragen? Unser Team freut sich auf Ihren Kontakt!